Bei Erfüllung der Mindestkriterien und mindestens einem Handlungsfeld-spezifischen Qualitätskriterium kann der Projektträger im LEADER-Prozess eine Sockelförderung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zur Projektumsetzung erhalten.
Bei Erfüllung von zumindest einem Teil der dargestellten Qualitätskriterien kann der Projektträger im LEADER-Prozess verschiedene Bonusstufen erreichen, sodass sich der mögliche Fördersatz erhöht. Maximal ist über LEADER eine Projektförderung in Höhe von 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Ausgenommen hiervon sind Kooperationsprojekte der LAG.
Als kommunale Antragssteller gelten in der Qualitätsprüfung Gebietskörperschaften.
Ein Rechtsanspruch der Antragsstellerin oder des Antragsstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.