Logo Nachhaltigkeitsregio Isenhagener Land
Slogan Lust auf Heimat

Häufige Fragen

Die Entwicklungsstrategie regelt, für welche Themen eine Förderung möglich ist.

Sie finden alle möglichen Themen in der Entwicklungsstrategie. Wenn Sie ALLE Mindestkriterien mit JA beantworten können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Alle Stichtage werden rechtzeitig auf der Internetseite der LEADER-Region Isenhagener Land bekanntgegeben. Die aktuellen Stichtage finden Sie im Bereich Aktuelles.

Sie dürfen frühestens dann mit dem Projekt beginnen, wenn Ihnen die Zuwendungsbescheide vom Amt für regionale Landesentwicklung und vom Landkreis Gifhorn (Finanzmanagement) vorliegen. Während des Auswahl- und Bewilligungsverfahrens, also während Ihr Antrag noch geprüft wird, dürfen Sie noch nicht beginnen.

Nein, die bewilligte Förderung kann nachträglich nicht erhöht werden.

 

Die Abrechnung eines Projektes erfolgt nach Projektabschluss entsprechend der vorgelegten Belege. Wenn Sie zu viel Förderung beantragt haben, fließt der überschüssige Betrag in den Fördertopf zurück und kann unter Umständen für andere Projekte genutzt werden. Sie haben keine Möglichkeit, überschüssige Fördermittel für zusätzliche Anschaffungen oder Dienstleistungen, die Sie nicht im Antrag aufgelistet haben, zu verwenden.