Auswahlkriterien
Die Projektauswahlkriterien setzen sich aus zwei Elementen zusammen:
- Mindestkriterien
- Qualitätskriterien
Bei Erfüllung der Mindestkriterien und mindestens 10 Punkten in den Qualitätskriterien kann sich der Projektträger für den LEADER-Prozess qualifizieren.
- Die Wirkung des Projektes bezieht sich auf die Region, verbessert die Lebensqualität im ländlichen Raum, stärkt das Miteinander und sichert die Zukunftsfähigkeit von Dörfern/Kommunen.
- Das Projekt leistet einen Betrag zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie, es lässt sich mindestens einem Handlungsfeld zuordnen.
- Das Projekt steht im Einklang mit übergeordneten Planungen.
- Das Projekt besitzt eine gesicherte Trägerschaft, die eine Umsetzung gewährleisten kann.
- Für das Projekt liegt ein plausibler Kosten- und Finanzierungsplan vor, die Finanzierung des Projektes ist sichergestellt.
- Für das Projekt besteht ein realistischer Zeitplan.
- Für das Projekt liegen aussagekräftige Unterlagen, zum Beispiel ein ausführlicher Projektsteckbrief, vor.
- Der Projektträger/die Projektträgerin beteiligt sich angemessen an dem Projekt (finanziell, materiell, personell).
- Für das Projekt werden plausible Aussagen zur Nachhaltigkeit gemacht.
- Das Projekt weist ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf (Wirtschaftlichkeit).
- Das Projekt würde ohne LEADER-Förderung nicht umgesetzt werden.
- Es liegen plausible Aussagen zur Barrierefreiheit, Gleichstellung und Teilhabegerechtigkeit vor.
- Durch das Projekt werden keine konkurrierenden Strukturen und Angebote geschaffen.
1. Kooperationsprojekt mit anderen LAG - trifft nicht zu |
0 Punkte |
2. Beitrag zum Klimaschutz und/oder Klimafolgenanpassung - trifft nicht zu - trifft teilweise zu (indirekter Beitrag, zum Beispiel Beteiligung) - trifft voll zu (erfüllt entsprechende Teilziele) |
0 Punkte |
3. Beitrag zum Querschnittsziel Digitalisierung - trifft nicht zu |
0 Punkte |
4. Integrierter Projektansatz - nur ein Handlungsfeld |
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5. Pilotcharakter/innovativer Charakter Das Projekt besitzt Modellcharakter für die ganze Region. - trifft nicht zu |
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5. Regionale Ausrichtung des Projektes - in einer Kommune |
0 Punkte |
6. Einbindung ehrenamtlichen Engagements - nicht vorhanden |
0 Punkte |
7. Wirkung auf die Gemeinnützigkeit Das Projekt wirkt sich auf die Gemeinnützigkeit aus, so zum Beispiel Nutzung für alle Bürger*innen möglich - trifft nicht zu |
0 Punkte |
8. Vernetzung in der Region Das Projekt zielt auf eine Intensivierung der Vernetzung und Zusammenarbeit von Akteur*innen innerhalb der Region ab. - trifft nicht zu |
0 Punkte |



Förderhöhe
Die Fördermittel der Europäischen Union im LEADER-Budget müssen im Verhältnis 1:4 durch Mittel der öffentlichen Hand ergänzt werden (öffentliche Kofinanzierung).
Die im Folgenden von der LAG festgelegten Fördersätze umfassen nicht die notwendige öffentliche Kofinanzierung. Die öffentliche Kofinanzierung erfolgt in der Regel über den „Kommunalen Gemeinschaftstopf“. Die LAG beschließt gemeinsam mit dem positiven Votum für die EU-Förderung auch die Gewährung der Kofinanzierung aus dem Gemeinschaftstopf.
Die Beschlüsse der LAG zur Projektauswahl haben eine dreimonatige Bindungsfrist. Nach einem positiven Votum in der LAG muss der Projektantrag innerhalb von drei Monaten bei der Geschäftsstelle der LAG (Regionalmanagement) eingereicht werden.
Ein Rechtsanspruch der Antragsstellerin oder des Antragsstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.