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Slogan Lust auf Heimat

Handlungsfeld 4: Attraktive und lebendige Orte

Das Handlungsfeld 4 umfasst überwiegend investive und auf den Ort bezogene Maßnahmen. Hierzu zählen auch (bauliche) Investitionen im Tourismus oder in der Direktvermarktung. Insbesondere kann hierunter die Um- und Nachnutzung eines leerstehenden Gebäudes oder die Gestaltung einer Freifläche verstanden werden.

Das Ziel ist, trotz des teilweise hohen Siedlungsdrucks, die Innenentwicklung voranzutreiben, Potentiale zu heben und bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen die Baukultur zu beachten.

Die verstärkten Entwicklungen in der Digitalisierung der Gesellschaft bieten neue Chancen, die zukünftig verstärkt genutzt werden sollen. Die Ortschaften sollen in ihrem Bestreben unterstützt werden, durch Angebote der Daseinsvorsorge ihre Ortskerne zu stabilisieren oder weiterzuentwickeln. Dazu gehören beispielsweise Dorfläden oder Hofläden genauso wie medizinische Versorgungszentren. Neue Formen der Arbeitsstätten und -bildungsstätten in Form von Coworking oder Maker-Spaces können Leben in derzeit leerstehende Geschäfte und Gebäude bringen.

Kommunikation, Kooperation, Vernetzung, Informationsaustausch etc. ist heutzutage zunehmend digital. Entsprechend gehört es zu einer attraktiven Region, ihre Lebendigkeit nach innen und außen auch digital zu präsentieren bzw. sich zu vernetzen. Daher umfasst das Handlungsfeld entsprechende Projekte zur Vernetzung von Vereinen, Dorfgemeinschaften oder Regionen über regionale oder lokale digitale Angebote sowie touristische virtuelle oder stationäre Angebote.

Dem Handlungsfeld „Ortsmitten stärken“ sind folgende Maßnahmenfelder zugeordnet:

  • Infrastrukturen & Netzwerke
  • Orts- und Baukultur
  • Zukunftsweisendes Wohnen im Isenhagener Land

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Machbarkeitsstudien, Untersuchungen, Erhebungen, Markt- und Standortanalysen, Investitions- und Wirtschaftskonzepte, Umnutzungskonzepte
  • Erarbeitung von Neuordnungs- und Nachnutzungskonzepten
  • Maßnahmen zur Nutzung leerstehender oder von Leerstand bedrohter historischer oder ortsbildprägender Gebäude oder Gebäudeteile (zum Beispiel Beratungen zur Nutzung historischer Bausubstanz, Umnutzung als Standort für Dienstleistungen, KMU, Gründungen, Coworking-Spaces)
  • Rückbau und Sanierung von Gebäuden auf Grundlage entwicklungsrelevanter Konzepte bzw. abgestimmter Planungen
  • Maßnahmen zur Anpassung des Tourismus an aktuelle Herausforderungen und zielgruppenspezifische Anforderungen und Schaffung neuer Angebote
  • Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der touristischen Infrastruktur (zum Beispiel Anpassung der Wegeinfrastruktur, Anpassung der Beschilderung, Anpassung der touristischen Unterkünfte)
  • Maßnahmen zur Anpassung von öffentlichen Einrichtungen, Geschäften sowie des öffentlichen Raums an die Erfordernisse der Inklusion (wie beispielsweise Geschäftseingänge, Leitsysteme und Hinweistafeln, barrierefreie Wege, Dienstleistungsangebote/Aufwertung von innerörtlichen Freiflächen)
  • Unterstützung von Zwischennutzungen
  • Beratung von Eigentümer:innen und Nutzer:innen
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung von generationsübergreifenden Wohnformen
  • Entwicklung und Umsetzung einer „Digitalstrategie Isenhagener Land“
  • Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit
  • Zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung für den für die Projektumsetzung erforderlichen Personaleinsatz, in der Regel ein Jahr, in Ausnahmefällen zwei Jahre, im zweiten Jahr 60 Prozent der Vorjahresförderung.

Nicht gefördert werden:

  • Ländlicher Wegebau: Eine Förderung von Maßnahmen des Ländlichen Wegebaus gibt es in der Regel nicht. Einzelfallbezogen kann eine Förderung in Betracht gezogen werden, wenn die Wegebaumaßnahme einen hohen nutzungsübergreifenden Charakter aufweist, zum Beispiel eine touristische Nutzung.
  • Dorfgemeinschaftshäuser und Schützenheime:
    Eine Förderung von Dorfgemeinschaftshäusern mit Mitteln des regionalen LEADER-Budgets wird nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Einzelfallbezogen kann eine Förderung beim Vorliegen besonderer Gründe in Betracht gezogen werden, wenn das Projektvorhaben dazu dient, einen potentiellen Mittelverfall abzuwenden. Primär wird jedoch die Umsetzung von im REK enthaltenen bzw. unmittelbar aus der regionalen Entwicklungsstrategie ableitbaren Projektvorhaben verfolgt. Im Förderfall sollte der Förderanteil unter dem üblichen Maximal-Fördersatz liegen.
  • Typische Dorferneuerungs- und -entwicklungsprojekte:
    Analog der Ausführung zu „Dorfgemeinschaftshäuser“, ergänzt um den Zusatz: Bei inhaltlich besonders bedeutsamen Projektvorhaben und/oder Projektvorhaben von besonderem öffentlichem Interesse soll der gleiche Fördersatz wie in der Dorferneuerung gewährt werden.