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Handlungsfeld 5 - Natur-, umwelt- & klimafreundliches Lebensumfeld, Ressourcenschutz

Das Handlungsfeld „Natur-, umwelt- & klimafreundliches Lebensumfeld / Ressourcenschutz“ hat zum Ziel, die Biodiversität in der Region zu fördern sowie zur Klimaneutralität und zum Ressourcenschutz beizutragen.

Die Umsetzung von Maßnahmen (zum Beispiel im Bereich Biodiversität) soll in kooperativer Form, abgestimmt zwischen allen Beteiligten, erfolgen. Viele andere Förderprogramme unterstützen Projekte und Maßnahmen im Bereich der Biodiversität, des Klimaschutzes sowie der Klimafolgenanpassung und des Hochwasserschutzes, so dass nur Maßnahmen durch LEADER gefördert werden sollen, die auf Grund von besonderen Bedingungen oder Konstellationen sonst nicht umgesetzt werden können.

Dies umfasst ebenso den Ausbau der Nutzung regenerativer Energien in der Region, wobei die Erarbeitung beispielsweise von kooperativ erarbeiteten Steuerungskonzepten im Rahmen von LEADER sinnvoll wäre.

Alle Projekte und Bildungsmaßnahmen sind durch digitale Medien zu begleiten. Das reicht von der einfachen Darstellung von Projekten bis zum interaktiven Einsatz von Virtual Reality, beispielsweise bei Bildungsmaßnahmen. Digitale Netzwerke erlauben einen interaktiven, überregionalen und interdisziplinären Austausch mit anderen Regionen oder Partnern.

Zentraler Aspekt ist die Umweltbildung, um das Verständnis und das Handeln in der Gesellschaft zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung der in der Region vorhandenen Bildungsinstitutionen sowie die Entwicklung von entsprechenden zielgruppenorientierten Formaten.

Dem Handlungsfeld „Natur-, umwelt- & klimafreundliches Lebensumfeld, Ressourcenschutz“ sind folgende Maßnahmenfelder zugeordnet:

  • Umweltbildung

  • Umweltkooperationen

  • Regenerative Energieproduktion in der Region

  • Maßnahmen Biodiversität

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Machbarkeitsstudien, Untersuchungen, Erhebungen
  • Durchführung von Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und/oder Umweltbildungsmaßnahmen zur Inwertsetzung des landschaftlichen und historischen Potenzials sowie zur Steigerung der Biodiversität
  • Durchführung von Aktivierungs- und Bildungsaktionen zu den Themen Klimaschutz, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Wasser, erneuerbare Energien/Ressourcen
  • Konzepte zur Gestaltung oder Verbesserung der Produktion und Nutzung regenerativer Energiequellen und regional nachwachsender Rohstoffe
  • Erhalt, Qualifizierung und Inwertsetzung von typischen Natur- und Kulturräumen
  • Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt und der Biodiversität sowie zur Biotopvernetzung (zum Beispiel Renaturierungen, Trittsteine für Biotopverbund)
  • Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von fossilen und Steigerung der Nutzung regenerativer Energieträger
  • Förderung klimaschutzbezogener innovativer Ansätze in der Bewirtschaftung der Kulturlandschaft (bei Kooperation)
  • Maßnahmen zur Anpassung der Infrastruktur an die Erfordernisse des Klimawandels
  • Entwicklung und Durchführung von digitalen Bildungsangeboten
  • Zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung für den für die Projektumsetzung erforderlichen Personaleinsatz, in der Regel ein Jahr, in Ausnahmefällen zwei Jahre, im zweiten Jahr 60 Prozent der Vorjahresförderung

Nicht gefördert werden:

  • Flurbereinigung: Eine Förderung von Flurbereinigungsverfahren mit Mitteln des regionalen LEADER-Budgets erfolgt nicht.
  • Nahwärmenetze: Eine Förderung von Nahwärmenetzen mit Mitteln des regionalen LEADER-Budgets erfolgt nicht.