Handlungsfeld 3: Gleichwertige Lebensverhältnisse und Grundversorgung
Projekte zur Grundversorgung sollen deutlich gefördert werden, sodass für die Bürger:innen eine ausreichende Versorgung in allen Lebensbereichen (beispielsweise Nahversorgung, Ärzte, Pflege, Betreuung) sichergestellt und auch erreichbar ist. Durch zum Beispiel Tante-Enso-Läden oder mobile Marktplätze soll hierdurch ein Schwerpunkt in der Region gesetzt werden.
Das Miteinander in den Ortschaften soll durch Maßnahmen grundlegend gestärkt werden. Alle Generationen und insbesondere auch Zugezogene werden eingebunden, damit sich eine aktive dörfliche Gemeinschaft entwickeln kann. Die besondere Bedeutung des Ehrenamtes ist dabei herauszustellen.
Zum besseren Informationsaustausch der Bewohner:innen sollen digitale Formate etabliert werden.
Nach Abgleich der Ziele mit der Ausgangslage und den Erkenntnissen aus der SWOT-Analyse wird das Handlungsfeld „Gleichwertige Lebensverhältnisse & Grundversorgung“ für die Nachhaltigkeitsregion Isenhagener Land wie folgt beschrieben:
Die Aspekte „Grundversorgung“ und „Chancengleichheit“ sowie Infrastruktur finden sich in diesem Handlungsfeld wieder. Sie sind für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zentral. Daher fallen die „Sicherung der medizinischen Versorgung“ sowie die „ländliche Mobilität“ ebenfalls in dieses Handlungsfeld.
Dem Handlungsfeld „Gleichwertige Lebensverhältnisse und Grundversorgung“ sind folgende Maßnahmenfelder zugeordnet:
- Ausbau der Grundversorgung
- Förderung Ehrenamt/Dorfentwicklung
- Chancengleichheit/Inklusion
- Ländliche Mobilität
- Leben in dörflicher
Gemeinschaft - Sicherung medizinischer
Versorgung
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Vorarbeiten (Machbarkeitsstudien, Untersuchungen, Erhebungen), Markt- und Standortanalysen, Investitions- und Wirtschaftskonzepte
- Maßnahmen zur Stärkung, Unterstützung und Wertschätzung des Ehrenamtes
- Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, der Inklusion und der Integration
- Maßnahmen zur zielgruppenspezifischen Beteiligung und zur kurzfristigen Umsetzung von kleinen Projekten
- Maßnahmen zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung von Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung (wie zum Beispiel Einrichtung von Dorf- oder Nachbarschaftsläden)
- Auf-, Aus- und Umbau von sozialen Infrastrukturen (zum Beispiel Ertüchtigung von Gebäuden, bauliche Anlage von Freiräumen)
- Anbahnung von Kooperationen, Schaffung von Unterstützungen und Dienstleistungen etc.
- Untersuchungen, Konzepte und Lösungen zur Verbesserung von Mobilitäts- und Versorgungsstrukturen
- Machbarkeitsstudien für (inter-) kommunales Gewerbegebiet bzw. Mischgebiet (Gewerbe, Wohnen)
- Maßnahmen zur Nutzung digitaler Angebote
- Initiierung und Aufbau von digitalen Netzwerken (inklusive der technischen Ausrüstung)
- Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit
- Zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung für den für die Projektumsetzung erforderlichen Personaleinsatz, in der Regel ein Jahr, in Ausnahmefällen zwei Jahre, im zweiten Jahr 60 Prozent der Vorjahresförderung