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Schritt für Schritt zur Förderung

Sofern ihre Projektidee mit den Zielen der Region vereinbar ist und den Mindestkriterien entspricht, setzen Sie sich bitte mit dem Regionalmanagement für ein Beratungsgespräch in Verbindung.

 

Mithilfe des Formblattes Projektsteckbrief können Sie eine Skizze zu Ihrem geplanten Vorhaben erstellen. Dazu gehört auch, dass Sie Angebote einholen, um einen fundierten Finanz- und Kostenplan aufstellen zu können. Reichen Sie diesen bitte gemeinsam mit Ihrem Projektsteckbrief rechtzeitig zu einem Stichtag beim Regionalmanagement ein. Die nächsten Stichtage finden Sie im Menüpunkt Aktuelles.

 

Wenn Ihre Projektidee entscheidungsreif ist, lädt das Regionalmanagement Sie zur nächsten Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) ein. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Projektidee vorzustellen. Die LAG entscheidet mithilfe der Auswahlkriterien über die Förderwürdigkeit und die mögliche Förderhöhe des Projektes.

 

Wenn Sie das positive Votum der LAG erhalten haben, können Sie innerhalb von 3 Monaten den Antrag auf Projektförderung beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) und dem Finanzmanagement des Landkreises Gifhorn stellen. Reichen Sie hierzu bitte Ihre Antragsunterlagen vollstständig in dreifacher Ausfertigung beim Regionalmanagement ein. Das Regionalmanagement berät Sie gerne beim Ausfüllen.

 

Ihr Antrag wird in den zuständigen Stellen geprüft. Sofern die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie zwei Zuwendungsbescheide: Einen vom ArL Braunschweig und einen vom Landkreis Gifhorn. Erst wenn Ihnen beide Zuwendungsbescheide vorliegen, dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Projektes beginnen.

 

In Ihren Zuwendungsbescheiden erfahren Sie, bis zu welchem Termin Ihr Vorhaben abgeschlossen sein muss und welche Kriterien einzuhalten sind. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie auch die anfallenden Rechnungen begleichen, wobei Sie als Projektträger hier in Vorleistung gehen müssen. Bewahren Sie Ihre Belege auf für den Auszahlungsantrag. Erst nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung entsprechend der tatsächlich getätigten Ausgaben.